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   BFH, 28.07.1999 - II B 119/98   

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https://dejure.org/1999,16950
BFH, 28.07.1999 - II B 119/98 (https://dejure.org/1999,16950)
BFH, Entscheidung vom 28.07.1999 - II B 119/98 (https://dejure.org/1999,16950)
BFH, Entscheidung vom 28. Juli 1999 - II B 119/98 (https://dejure.org/1999,16950)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    FGO § 128 Abs. 4 S. 1
    Ablehnender AdV-Beschluss betr. die Vollziehung eines Kostenbeschlusses

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BFH, 04.02.2000 - II E 3/99

    Erinnerungsverfahren; unrichtige Sachbehandlung

    Gegen diese Beschlüsse vom 25. November 1998 haben die Erinnerungsführerinnen jeweils Beschwerde eingelegt, die durch Beschlüsse des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 28. Juli 1999 II B 119/98 und II B 120/98 als unzulässig verworfen wurden.

    Dass die Beschwerden aus den in den Beschlüssen vom 28. Juli 1999 II B 119/98 und II B 120/98 genannten Gründen unzulässig waren und daher nicht zu einer Sachentscheidung führen konnten, machte sie nicht unwirksam oder zu einem rechtlichen Nullum (vgl. BFH-Beschluss vom 15. Oktober 1998 I E 4/98, BFH/NV 1999, 501).

  • BFH, 04.02.2000 - II E 4/99

    Gerichtskosten für Klageverfahren - Schenkungssteuer - Kostenrechnungen -

    Gegen diese Beschlüsse vom 25. November 1998 haben die Erinnerungsführerinnen jeweils Beschwerde eingelegt, die durch Beschlüsse des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 28. Juli 1999 II B 119/98 und II B 120/98 als unzulässig verworfen wurden.

    Dass die Beschwerden aus den in den Beschlüssen vom 28. Juli 1999 II B 119/98 und II B 120/98 genannten Gründen unzulässig waren und daher nicht zu einer Sachentscheidung führen konnten, machte sie nicht unwirksam oder zu einem rechtlichen Nullum (vgl. BFH-Beschluss vom 15. Oktober 1998 I E 4/98, BFH/NV 1999, 501).

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